Die CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft unterstützt die aktuelle Initiative der Bundesministerin für Soziales, Ursula von der Leyen (CDU). Für Lübeck und andere Kommunen dürfe es aber nicht zu Zusatzkosten kommen. Hierzu erklärt die sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Roswitha Kaske:
„Es ist schon längere Zeit eine Herausforderung für die Sozialpolitik in den deutschen Kommunen: Wie kann sichergestellt werden, dass staatliche Transferleistungen für Kinder ausreichend sind und auch tatsächlich bei ihnen ankommen?
Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat mit ihrer Initiative zur Einführung einer Chipkarte nicht nur dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprochen, das eine Verbesserung der Bildungschancen für Kinder aus bedürftigen Familien anmahnt, sondern möchte auch dafür sorgen, dass die betroffenen Kinder nicht öffentlich als Hilfeempfänger stigmatisiert werden.
Dieser Ansatz ist richtig. Eine bloße Erweiterung der Geldmittel für Bildungsleistungen an die betroffenen Familien beinhaltet leider auch die Gefahr, dass die Leistungen bei den Kindern selbst gar nicht ankommen. Ob die Gewährung dieser Leistungen nun in Form einer Chipkarte oder beispielsweise mit Bildungsgutscheinen erfolgt, ist deshalb auch nicht entscheidend, von Bedeutung ist vielmehr die Gewährung als Sachleistung. Hierdurch könnte sichergestellt werden, dass die bewilligten Leistungen auch stets bei denen ankommen, für die sie bestimmt sind: Bei den Kindern.
Die Bundespolitik ist in der Pflicht, eine zeitgemäße Politik zu Gunsten der Kinder von bedürftigen Familien zu entwickeln. Die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwangsläufig ergebenden Zusatzkosten dürfen jedoch nicht auf die Kommunen verlagert werden und somit den Haushalt der Hansestadt Lübeck belasten.“