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UKSH: Am Tarifvertrag darf nicht gerüttelt werden

eingestellt am 25.08.2010

 

Die CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft warnt die Landesregierung vor einer erneuten Auseinandersetzung mit der Region Südostholstein anlässlich des bevorstehenden Interessenbekundungsverfahrens zum Verkauf des UKSH. Hierzu erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Zander:

„Das geplante Interessenbekundungsverfahren zur Suche eines Investors für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) lässt den Eindruck zu, dass die Landesregierung aus der Auseinandersetzung um die Zukunft der Universität Lübeck nicht viel gelernt hat.

Die Lübecker CDU hat in der Debatte um eine Privatisierung des UKSH von Anfang an deutlich gemacht, dass an dem bestehenden Tarifvertrag, der eine Privatisierung bis 2015 ausschließt, nicht gerüttelt werden darf. Wir sehen die Landesregierung in der Pflicht, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Politik vor Ort die angebliche Alternativlosigkeit einer Privatisierung zu beweisen und Nachteile für den Lübecker Campus auszuschließen. Dies ist weiterhin nicht geschehen.

Dass die Landesregierung sich mit dem einseitigen Beginn des Interessenbekundungsverfahrens nun wohl für die offene Konfrontation mit Gewerkschaften, UKSH-Management und Region entschieden hat, anstatt endlich in einen zielorientierten Dialog einzusteigen, stößt bei uns daher auch auf völliges Unverständnis.

Wir warnen die Kieler Verantwortlichen davor, gegen den bestehenden Tarifvertrag vorzugehen. Ganz Lübeck und die Region werden eine erzwungene Privatisierung zu Lasten des hiesigen Campus nicht akzeptieren. Die Landesregierung hat bereits erfahren können, zu welchem Engagement die Hansestadt fähig ist, wenn es um die Zukunft von Wissenschaft, Lehre und medizinischer Maximalversorgung in ihren Mauern geht.“

 
 
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