Bürgerschaft stimmt für die Prüfung der Begrünung von Dächern und Fassaden

03.03.2020

In der zurückliegenden Einwohnerversammlung wurde beantragt, dass die Bürgerschaft die Begrünung von Dächern und Fassaden im Interesse des Klimaschutzes in das Baurecht aufzunehmen. „Das Baurecht wird wesentlich durch das Baugesetzbuch festgelegt. Dieses ist ein Bundesgesetz. Daher kann die Lübecker Bürgerschaft es nicht ändern“, betonte CDU-Bauexperte Christopher Lötsch. „Was wir aber können und auch seit Jahren machen: Wir können bei jedem Neubauvorhaben in Lübeck eine Begrünung von Dächern und Fassaden im Sinne des Klimaschutzes prüfen. Das unterstützt die CDU.“

Lötsch betonte, wie sehr das Thema Klimaschutz der CDU am Herzen läge. „Gründächer verringern die versiegelte Fläche. Sie dienen als Wasserrückhalt. Dieses verdunstet zum größten Teil. Gleichzeitig mindern sie die Abflussspitzen bei Starkregen. Das Überschusswasser wird zeitlich verzögert abgeleitet. Im Winter dämmt die Dachbegrünung, im Sommer dient sie als Hitzeschutz und trägt damit als natürliche Klimaanlage in der Stadt zur Verbesserung bei. Gleichzeitig funktioniert sie als Feinstaubfilter und bindet CO2. Alles Herausforderungen, mit denen wir in Lübeck zu kämpfen haben. Für uns war es daher selbstverständlich, dem Antrag aus der Einwohnerversammlung in diesem Sinne zuzustimmen“, so Lötsch abschließend.