Denkmalschutzgesetz mit Folgen

25.09.2016

Das seit 2015 in Schleswig-Holstein geltende Denkmalschutzgesetz hat leider negative Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, glaubt der Vorsitzende des Bauausschusses Christopher Lötsch. Dieses habe sich zuletzt bei der Diskussion um den Schlachthof gezeigt

Die Hansestadt Lübeck mit ihren vielen historischen Gebäuden aber auch den Bausünden der Nachkriegszeit sei durch die im Gesetz festgelegten Verfahren besonders betroffen. Andere Städte mit einer jüngeren Struktur spürten die Auswirkungen kaum.

Aus stadtplanerischer Sicht sei die dadurch entstehende Unkalkulierbarkeit ein Nachteil, der sich in besonderer Weise auf langfristige Planungen auswirke. „Plötzliche, unverhoffte Unterschutzstellungen, gegen die man nur gerichtlich vorgehen kann, verunsichern Investoren und Bauherren. Geplante Vorhaben und Verfahren werden zusätzlich verzögert. Dieses konnte man im vergangenen Bauausschuss am Beispiel des Schlachthofes hervorragend erkennen. Seit Jahren wird über eine neue Entwicklung des Gebietes gerungen, jetzt ist das Verfahren quasi gestoppt, bis die Entscheidung der Denkmalschutzbehörde vorliegt“, erklärte Ausschussvorsitzende.

„Gerade der Schlachthof ist in den Augen vieler Lübecker ein Schandfleck und ein Gebäude, das schnellstmöglich abgerissen werden sollte, um einer neuen wohnungsbaulichen und gewerblichen Entwicklung in dem Quartier zu weichen“, so Lötsch abschließend