Erhaltungssatzung: CDU setzt wesentliche Änderungen durch

28.02.2020

Bereits im August 2018 hatte die Bürgerschaft – damals gegen die Stimmen der CDU – beschlossen ein „Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, für das Gebiet der Lübecker Altstadt die Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirkungsvoll zu beschränken“. Zu diesem Zweck sollte die Verwaltung eine Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung entwerfen.

Als dieser Satzungsentwurf schließlich vorlag, sollte darin weit mehr verboten werden als nur die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen. Jegliche gewerbliche Nutzung von Wohnraum sollte untersagt werden, egal ob durch Freiberufler, als Atelier oder Praxis oder als Erweiterung schon bestehender Büroräume. „Wir akzeptieren den Bürgerschaftsbeschluss von 2018, aber alles was über den Beschluss, also die Beschränkung von Ferienwohnungen hinausgeht, lehnen wir ab“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Oliver Prieur.

„Die Verwaltung schoss bei der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses weit über das Ziel hinaus. Die Verwaltung soll die Beschlüsse der Bürgerschaft umsetzen und nicht eigene Politik machen. Das wäre in diesem Fall ohne den Änderungsantrag der CDU geschehen“, so Prieur weiter.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Ulrich Krause ergänzte: „Für uns ist die Lübecker Altstadt ein Ort, wo Wohnen und Arbeiten zusammenkommt. Beides in einem Haus ist seit Jahrhunderten typisch für die Altstadtinsel. Die gesunde Mischung von beidem macht die Attraktivität der Altstadtinsel mit aus. Das Welterbe ist eben nicht mit einem Wohnvorort zu vergleichen.“ Ein Verbot gewerblicher Tätigkeit auch in Wohnhäusern gehe an der Lebenswirklichkeit in der Altstadt vorbei. Die Argumentation von Grünen und vor allem Linken, es gebe genug leerstehende Gewerbeflächen in der Altstadt, wies Krause zurück: „Ein Freiberufler oder Freelancer hat keine Verwendung für eine der leerstehenden Ladenflächen. Das Aufrechnen der einen Fläche gegen die andere ist schlicht unsinnig.“