Rettungskräfte Schützen

21.05.2017

Per Gesetz wurde der Schutz von Polizisten verbessert. Ein tätlicher Angriff auf diese wird zum selbständigen Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Eine Geldstrafe ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Dieses ist auch auf Feuerwehrleute und Angehörige des Rettungsdienstes ausgeweitet worden.

„Endlich hat der Bundestag bessere Regelungen zum Schutz von Polizisten und Rettungskräften getroffen“, erklärte der sicherheitspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Jochen Mauritz. „Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt leider immer weiter zu – auch gegen Polizisten und Rettungskräfte.“

In Lübeck kam es 2016 nach offiziellen Angaben zu 355 Straftaten gegen die Polizei. Mehrheitlich handelte es sich dabei um Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dabei wurden 65 Beamte verletzt. „Mit dieser Reform des Strafgesetzbuches stehen künftig alle tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte unter einer gesonderten Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Das ist ein deutliches Signal“, so Mauritz abschließend.