Christopher Lötsch, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „In Hinsicht auf die neue Grundsteuer sind die Auswirkungen noch unklar. Das größte Problem ist, dass wir derzeit nicht wissen, ob die vom Land vorgeschlagenen Sätze für Lübeck überhaupt richtig sind. Würden die neuen Bescheide jetzt versandt, könnte es zu einer unnötigen Mehrbelastung für viele Haushalte kommen, die wir auf jeden Fall vermeiden wollen.“
Die CDU hatte in Ihrem Kommunal-Wahlprogramm die Zielsetzung vorgegeben, dass die neuen Hebesätze der Grundsteuer das Grundsteueraufkommen für die Hansestadt Lübeck nicht erhöhen!
Deshalb wurde heute von der CDU-Bürgerschaftsfraktion zusammen mit Bündnis 90/ Grüne und FDP ein Antrag gestellt und beschlossen, dass die ersten Bescheide nicht wie vorgesehen im Januar, sondern erst wenn sichergestellt ist, dass die Vorgabe der Aufkommensneutralität eingehalten wird, versandt werden! Hierzu müssen mindestens 60% alle Veranlagungsfälle in den Datenbestand der HL eingepflegt, plausibilisiert und ggf. korrigiert worden sein.
In einem Bericht soll dann eine Aussage zum aktuellen Anteil der eingepflegten Fälle am Gesamtbestand, über den Umfang und die erkennbaren Auswirkungen von möglichen Korrekturen bei den eingepflegten Veranlagungsfällen in Bezug auf die jetzt auf Grundlage Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein festgelegten „vorläufigen Hebesätze“ dargestellt sein.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur zwangsweisen Neuregelung der Grundsteuer. Die Änderungen treten gemäß der neuen Satzung am 1. Januar 2025 in Kraft. Für die Lübeckerinnen und Lübecker bedeutet dies, dass die Hansestadt ab 2025 rund 67.500 neue Grundsteuerbescheide auf Grundlage des neuen Rechts versenden muss.
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