Anfrage: KDU-Gutscheine

16.08.2016

Vorlage - VO/2016/04041

Unser Ausschussmitglied Nil Gersdorf hat Fragen zu der Übernahme der Kosten der Unterkunft für Asylbewerber.

Folgende Antwort hat die Verwaltung gegeben:

Zunächst wird begrifflich klargestellt, dass mit „KdU-Gutscheinen“ Hotelgutscheine/sog. Kostenübernahmeerklärungen nach dem SGB II und XII gemeint sind, die nach Auskunft von Frau Wolgast aufgrund einer Mitteilung der Vorwerker Diakonie bzw. des Teams Unterkunftssicherung für 14 Tage ausgesprochen werden; im Anschluss wird eine evtl. erneute Kostenübernahme geprüft.
 
Kommen anerkannte Flüchtlinge aus anderen Bundesländern ohne Zuweisung an die Hansestadt Lübeck hierher und begehren einen Platz z.B. bei der Heilsarmee, so gilt das o.a. Kostenübernahmeverfahren (für die Dauer von zunächst 14 Tagen), ohne dass dort auf die besonderen Bedarfe der Flüchtlinge eingegangen wird.
 
Diese sind nach Aussage von Frau Schwartz zu unterscheiden von Flüchtlingen, die der Hansestadt Lübeck zugewiesen sind und dann anerkannt wurden; hier erfolgt eine Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften.

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