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Die CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft

Die CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft

Die "Fraktion" ist eine Gruppe von gewählten Mitgliedern der Bürgerschaft, die aufgrund der gemeinsamen Kandidatur auf der Liste einer Partei nach der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung zusammengeschlossen sind.

Hierdurch können sie ihre kommunalpolitischen Vorstellungen und Aktivitäten besser aufeinander abstimmen und effektiver durchsetzen. Die Funktion der Fraktion liegt nicht darin, eine Partei zu vertreten, sondern Meinungs - und Willensbildung auf kommunaler Ebene mit zu steuern, den Entscheidungsprozess zu straffen und auf deutlich unterscheidbare Alternativen zu konzentrieren.

Fraktionen sind keine Organe der Hansestadt Lübeck, sondern organisatorisch unselbständige Gliederungseinheiten, die die Funktionstüchtigkeit der Bürgerschaft mit gewährleisten. Nach der Kommunalverfassung Schleswig-Holstein besteht eine Fraktion aus mindestens zwei Bürgerschaftsmitgliedern. Über die Fraktionen wirken die Parteien an den Entscheidungen und an der politischen Meinungsbildung in der Bürgerschaft mit.

Die Fraktion tagt regelmäßig vor den Sitzungen von Bürgerschaft und Hauptausschuss, um die einzelnen Angelegenheiten zu beraten und zu einer Mehrheitsmeinung in der jeweiligen Fraktion zu kommen.

Um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihren sachlichen und personellen Aufwand bestreiten zu können, werden die Fraktionen aus öffentlichen Finanzmitteln unterstützt. Diese Zuwendungen dienen nicht der Finanzierung der Parteien oder Wählergemeinschaft und richten sich nach den von der Hansestadt Lübeck zur Verfügung gestellten Mitteln. Jede Fraktion verfügt über eine Geschäftsstelle im Rathaus oder in unmittelbarer Nähe und beschäftigt eine/n Geschäftsführer/in und - je nach Größe - eine/n weitere/n Mitarbeiter/in.