Der Bürgermeister soll die Erstaufnahme auf dem Volksfestplatz vom Land zur Unterbringung von Flüchtlingen anmieten, um die Notunterküfte leer zu ziehen.
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Der Bürgermeister soll die Erstaufnahme auf dem Volksfestplatz vom Land zur Unterbringung von Flüchtlingen anmieten, um die Notunterküfte leer zu ziehen.
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