Der Bürgermeister wird beauftragt der Bürgerschaft bis zum April 2017 einen Bericht vorzulegen, inwieweit die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Städtepartnerschaftsjubiläen zu begehen.
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Der Bürgermeister wird beauftragt der Bürgerschaft bis zum April 2017 einen Bericht vorzulegen, inwieweit die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Städtepartnerschaftsjubiläen zu begehen.
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