
Die Verwaltung stellt in dem Bericht „Klare Regelungen für den Grünstrand – Ergebnisbericht Saison 2019“ fest, dass „es durch die Umsetzung des Konzeptes zu einer deutlichen Verbesserung der Situation auf der Liegewiese gekommen ist.“ Daran zweifeln viele Travemünder Einwohnerinnen und Einwohner. Gegenüber Mitgliedern des Ortsrates in Travemünde machten sie dies auch deutlich.
Dazu sagte Bürgerschaftsmitglied Jochen Mauritz: „ Wir können die Stellungnahmen der Anwohner nicht einfach ignorieren und als Bürgerschaft schlicht feststellen, dass sich die Situation verbessert habe. Daher forderte die CDU, diesen Bericht zu vertagen und im Januar erneut aufzurufen. Das gibt Mitgliedern der Bürgerschaft nochmals Zeit, mit Betroffenen zu sprechen, um sich ein differenzierteres Bild zu machen.
Unser Ziel als CDU war es, das Grillen deutlich einzuschränken. Nicht gänzlich zu verbieten, aber doch so deutlich einzuschränken, dass die dadurch entstehenden Belästigungen spürbar reduziert werden. Dies wurde durch das neue Konzept nicht erreicht.“
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte im September 2018 von der Verwaltung ein konkretes Konzept gefordert, das Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand in Travemünde enthalten sollte, da es im Laufe des Jahres 2018 zu Beschwerden über wildes Grillen, Zelten und am Grünstrand liegen gelassenen Müll gekommen war. Dieses Konzept wurde im Februar 2019 vorgelegt und in der zurückliegenden Saison getestet.
„Wir als CDU sind bei den Anwohnerinnen und Anwohnern“, betonte Bürgerschaftsmitglied Ulrich Krause. „Bis 2011 war das Grillen komplett verboten. Dann wurden im Zuge der Neugestaltung der Strandpromenade zwei feste Grillstationen installiert. Das war eine moderate Lösung, die zur Belebung des dortigen Bereichs beitrug. In der Folge uferte die Situation aus und eine wirksame Überprüfung und Durchsetzung bestehender Regelungen fehlte. Inzwischen verfügt der Kurbetrieb über entsprechendes Personal, um für die Einhaltung der Regelungen an den beiden festinstallierten Grillstationen zu sorgen und eine darüber hinausgehende Belästigung von Anliegern zu unterbinden.“
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