Ermittlungsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

25.07.2019

Gewerbliche Schwarzarbeit stellt für das Lübecker Handwerk ein enormes Problem dar. Es handelt sich hierbei um Unternehmen, die nach der Handwerksordnung Arbeiten ausführen, für die Sie keine Zulassung bzw. fachliche Qualifikation (keinen Eintrag in die Handwerksrolle) haben. Wer welche Arbeiten im Handwerk ausführen darf, ist in der Handwerksordnung geregelt. Einige Unternehmen verstoßen gegen diese Ordnung, sie arbeiten „schwarz". Das führt dazu, dass Meisterbetriebe im Wettbewerb mit Unternehmen stehen, die keine tarifliche Bindung bzw. niedrigere Mindestlöhne in den entsprechenden Gewerken haben und weniger qualifizierte Arbeiten ausführen.

Zuständig für die Kontrolle der Handwerksausübung sind in Schleswig-Holstein u.a. die kommunalen Ordnungsbehörden.

Oliver Prieur (CDU-Fraktionsvorsitzender) und Peter Petereit (SPD-Fraktionsvorsitzender): „Wir wollen die Ermittlungsstelle gegen Schwarzarbeit in Lübeck auf kommunaler Ebene stärken. Aufgrund zunehmender Verstöße muss Lübeck reagieren und wir wollen eine personell gestärkte Ermittlungsgruppe einrichten und somit sicherstellen, dass das Ermittlungsverfahren und die Durchführung des Bußgeldverfahrens in einer Hand verbleiben.  Der erkannte Handlungsbedarf wird von uns umgesetzt und wir stellen einen entsprechenden Antrag im Hauptausschuss zur Abstimmung. Schließlich geht es bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit im Handwerk um die Sicherung von Qualität und Standards und der Stärkung von ausbildungswilligen und vor allen Dingen auch tariftreuen Betrieben. Die Bekämpfung dieser Schwarzarbeit stärkt damit den Erhalt und Ausbau unserer Fachkräfte in dualen Ausbildungsberufen und ist ein wichtiger Grundstein für den Verbraucherschutz.“

Die Kreishandwerkerschaft begrüßt ausdrücklich die Bekämpfung der Schwarzarbeit und ist erfreut, dass die Kooperation von SPD und CDU in Lübeck dieses Thema aufgegriffen hat und wünscht sich eine breite Zustimmung aller Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft.