
Die Bürgerschaft diskutierte Stunden über den Umgang mit Ferienwohnungen – und die Verwaltungsspitze schwieg. Dabei hatte sie in der vergangenen Woche selbst einen Verfahrensvorschlag gegenüber den Fraktionen ins Gespräch gebracht. „... und wo war der Bürgermeister?“, fragte daher Oliver Prieur, der Vorsitzende der CDU-Fraktion. Die Verwaltung solle keine Vorschläge zur Sache und zum Verfahren machen, wenn der Bürgermeister nicht bereit sei, diese dann auch in der Bürgerschaft zu verteidigen oder zumindest zu begründen. „Jan Lindenau verhält sich immer noch wie der SPD-Fraktionsvorsitzende. Lieber schweigen, wenn seine Partei einen Antrag stellt, als sich dazu gegenteilig zu äußern.“
„Was die Mehrheit der Bürgerschaft jetzt beschlossen hat, ist eine Hexenjagd auf Ferienwohnungen“, so Prieur zum Inhalt des Beschlusses. Ab sofort sollen bis zur Wirksamkeit der Satzung keine Ferienwohnungen mehr genehmigt werden. Und ab dem 1.2.2019, wenn die Satzung gilt, sollen generell in den Gängen und Höfen solche Wohnungen nicht mehr genehmigt werden. „Mit dem Beschluss hat die Bürgerschaft ein ganz besonderes Urlaubserlebnis in der Hansestadt beerdigt“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Christopher Lötsch, wies darauf hin, dass keiner der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt auch nur ermessen könne, welch bürokratischer Aufwand mit der Aufstellung und konsequenten Überprüfung einer rechtssicheren Erhaltungssatzung für die Altstadt und eventuell weiterer Stadtteile auf die Bauverwaltung der Hansestadt zukäme. „Wenn in einem Quartier alle Änderungen oder Nutzungsänderungen auch der Genehmigung der Erhaltungssatzung bedürfen, entsteht erheblich Prüfaufwand. Dieses erfordert eine wesentliche Aufstockung des Personals in der Bauverwaltung. Besser als ein bürokratisches Monster zu füttern, wäre aber der Einsatz von Personal für die Erstellung von B-Plänen für neue Baugebiete und die Sanierung von Schulen“, sagte Lötsch.
Darüber hinaus wies der Vorsitzende des Bauausschusses darauf hin, das ein wesentliches Ziel einer Erhaltungssatzung der Milieuschutz sei. „Welches Milieu wollen Sie denn schützen“, fragte er die Antragsteller. „Ein effektiver Milieuschutz wirkt häufig erst über eine konsequente Anwendung des damit verbundenen Vorkaufsrechts für die Stadt. Und sie wollen mir doch nicht ernsthaft erklären, dass die Hansestadt bei ihrer Kassenlage Grundstücke in der Altstadt erwerben soll?!“, so Lötsch abschließend.
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