
Auf der Seite werden die Bezüge von Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen aufgeführt, wie es das sogenannte Vergütungsoffenlegungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein verlangt. Dazu sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion und Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU-Lübeck Lars Rottloff:
„Die CDU hatte bereits während der Stadtwerkeaffäre im Jahr 2013 die Veröffentlichung der Spitzengehälter der städtischen Unternehmen gefordert. Auf der nun freigeschalteten Homepage kann jeder sehen, was die Geschäftsführer von städtischen Unternehmen verdienen.“
Anlass der damaligen Forderung der CDU war das ungewöhnlich hohe Gehalt des Betriebsratschefs des Stadtwerkekonzerns. Dieses überstieg sogar die Vergütung des Lübecker Bürgermeisters. „Mit dem Vergütungsoffenlegungsgesetz wird Transparenz bei der Vergütung im Bereich der öffentlichen Unternehmen hergestellt. Diese Transparenz ist wichtig, besonders wenn städtische Unternehmen jährliche Zuschüsse und öffentliche Aufträge in Millionenhöhe vom Lübecker Steuerzahler bekommen.“
Noch sind nicht alle öffentlichen Unternehmen auf der Homepage aufgeführt. Denn die Bekanntgabe der Vergütungen, erfolgt mit dem Jahresabschluss des Unternehmens. Und diese liegen bei einigen Unternehmen erst nach den Sommermonaten vor.
Empfehlen Sie uns!