
Die CDU-geführte Landesregierung hat im Juni eine Richtlinie für die Investitionsförderung der freien Kulturszene und für kleine Kultureinrichtungen herausgegeben. Dazu sagte der kulturpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Lars Rottloff:
„Die Richtlinie trifft den Zeitgeist der Kulturförderung in Lübeck. Auch die Bürgerschaft hatte im November auf Antrag der CDU die Förderung für die freie Kulturszene erhöht. Das Landesprogramm ergänzt optimal unsere eigenen Aktivitäten in der Hansestadt. Beide Aktivitäten gehen Hand in Hand.
Ich fordere alle Kulturschaffenden auf, jetzt dieses Angebot auch wahrzunehmen. Wer noch in diesem Jahr in den Genuss einer Förderung kommen möchte, muss seinen Antrag bis zum 31. August bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einreichen. Das Kulturbüro der Hansestadt und die Verwaltung werden dabei sicher behilflich sein.
Das Investitionsprogramm des Landes fördert in den kommenden fünf Jahren Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. Es können der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Sanierungs- Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Neubauten dagegen sind ausgeschlossen. Gefördert werden Investitionen mit einer Zuschusshöhe von 3.000 bis 50.000 Euro. Der Eigenanteil der Zuschussempfänger beträgt mindestens 25 Prozent.
Mit diesem Programm werden die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten gestärkt. Wandlungs- und Entwicklungsprozesse, neue Ideen und Innovationen in die kulturelle Infrastruktur fördert die CDU-geführte Landesregierung weit über das bisherige Maß. Ziel der CDU-Politik in Lübeck ist und bleibt die Verbesserung der Angebotsvielfalt, der Besucherzahlen und der Vermittlungsformate.“
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