Tourismusabgabe: Wirtschaftsausschuss bewusst umgangen

27.09.2016

Zu der Satzung über die Erhebung der Tourismusabgabe sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Ulrich Krause:

„Mit der Tourismusabgabe soll eine Abgabe erhoben werden, die den gesamten Wirtschaftsstandort Lübeck belastet und Nachteile für Lübecker Firmen gegenüber solchen im Umland schafft. Und das alles, ohne den Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft zu konsultieren. Wird der Wirtschaftsausschuss bewusst umgangen?“

Man könne den Eindruck gewinnen, dem Bürgermeister sei eine Tischvorlage in der Bürgerschaft lieber, als eine intensive und ausgewogene Befassung im Wirtschaftsausschuss. „Kein Landesgesetz, dass derartig belastende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft einer Region hat, würde ohne eine Anhörung von Betroffenen im zuständigen Ausschuss verabschiedet“, erklärte Krause.

Es wäre daher nur richtig und angemessen, wenn sich zunächst der Wirtschaftsausschuss intensiv mit der Vorlage befassen würde und auch die betroffenen Berufsgruppen zu Wort kommen ließe. Denn erst jetzt nach Veröffentlichung des Satzungsentwurfes könne jeder ernsthaft die Auswirkung der Satzung auf sein Unternehmen bewerten.

Zudem sei absehbar, wie sich die Abgabe in den kommenden Jahren entwickeln werde, nämlich konstant nach oben. Steigen die Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken sowie zu kulturellen und touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen, dann steige nach dem Satzungsentwurf auch die Belastung für die Unternehmen, und zwar für diese völlig unkalkulierbar.

Nach der Logik des Satzungsentwurfes dürfen am Ende Handwerker, Freiberufler und Gewerbetreibende ohne ernsthaften Bezug zum Tourismus zu wesentlichen Teilen die € 23 Mio. für die Sanierung der MuK aufbringen. Und da der Lübecker Städtetourismus im wesentlichen Kulturtourismus sei, stelle sich auch die Frage, wann man in der Verwaltung auf den Gedanken komme, Kosten des Denkmalschutzes auf Gewerbetreibende umzulegen.

„Es gibt eine Reihe von Fragen, die die Verwaltung den Lübecker Unternehmen und den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses beantworten sollte, bevor die Bürgerschaft eine Entscheidung überhaupt treffen kann. Ohne vorherige Befassung im Wirtschaftsausschuss muss die Satzung in der Bürgerschaft abgelehnt werden“, so Krause abschließend.