„Nicht zum ersten Mal werbe ich hier für eine erneute Sonderverkaufsaktion für bereits länger laufende Erbbaurechte – nicht zuletzt auch im Interesse der Erbbauberechtigten der Hansestadt Lübeck, aus deren Reihen ich seit der letzten Debatte zu diesem Thema wiederholt angesprochen worden bin“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Ulrich Krause in der letzten Bürgerschaftssitzung.
Die von der CDU beantragte und der Bürgerschaft beschlossene erneute Sonderverkaufsaktion hat erhebliche Vorteile für die Hansestadt Lübeck. Namentlich die daraus zu erwartenden Einnahmen für den Stadtsäckel, die Lübeck gerade jetzt unbestritten gut gebrauchen könnte.
Schon bei 20 verkauften Erbbaurechten zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von beispielsweise 150.000 Euro wird für die Stadt 3 Mio. Euro erlöst. „Wir gehen davon aus, dass deutlich mehr dieser Erbbaurechte verkauft werden können und damit auch finanzielle Spielräume für dringend benötigte Investitionen geschaffen werden“, so Krause weiter.
Eine solche Sonderverkaufsaktion ist auch für die Erbbauberechtigten von Vorteil: Das Erbbaurecht war einmal gedacht als soziale Idee, als Möglichkeit, auf städtischem Grund und Boden privates Wohneigentum zu erwerben ohne die Grunderwerbskosten aufzubringen, die in der Regel fremdfinanziert werden mussten.
Gerade die niedrigen Zinssätze der Immobilienfinanzierung machen genau jetzt den fremdfinanzierten Eigentumserwerb auch und gerade für Erbbauberechtigte bezahlbar.
„Im Ergebnis trifft das Liquiditätsinteresse der Stadt am Verkauf der Erbbaurechte zusammen mit einer Situation, in der es gerade für unsere Erbbauberechtigten wirtschaftlich attraktiv wäre, aus ihrem Erbbaurecht Volleigentum zu machen“, so das CDU-Bürgerschaftsmitglied weiter.
Der Vorteil liegt also auf beiden Seiten. Und deshalb regte die CDU erneut eine Sonderverkaufsaktion an. Die Mehrheit der Bürgerschaft konnte den Weg mitgehen und damit den eigentlichen Zweck des Erbbaurechts verwirklichen: nämlich Vermögensbildung durch Erwerb des Eigentums am selbst genutzten Grundbesitz.
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