Der Bürgermeister soll die Erstaufnahme auf dem Volksfestplatz vom Land zur Unterbringung von Flüchtlingen anmieten, um die Notunterküfte leer zu ziehen.
Der Bürgermeister soll die Erstaufnahme auf dem Volksfestplatz vom Land zur Unterbringung von Flüchtlingen anmieten, um die Notunterküfte leer zu ziehen.
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