Das Behindern von Rettungs- und Hilfskräften bei ihren Einsätzen, z.B. durch die Blockade einer Rettungsgasse steht zukünftig unter Strafe. Bundestag und Bundesrat haben einen entsprechenden Absatz im §323c des Strafgesetzbuches ergänzt.
Für Jochen Mauritz, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion und selbst bei der Freiwilligen Feuerwehr in Lübeck aktiv, ein wichtiger Schritt auch zur Anerkennung der Arbeit der Hilfskräfte. „Die Arbeit von Polizei und Rettungskräften verdient generell eine höhere Wertschätzung. Ein friedlicher Umgang miteinander und der Respekt vor hilfeleistenden Personen sind unabdingbarer Grundkonsens einer Gesellschaft. Wer Rettungs- und Hilfskräfte bei den Einsätzen behindert, gefährdet gegebenenfalls Menschen.“
Die Vorschrift erweitert den Schutz des Lebens, der Gesundheit von Personen und den Schutz von Sachwerten vor Gefahren durch verzögerte oder verhinderte Hilfeleistung. Dabei kommt es nicht auf den Nachweis einer Kausalität des behindernden Verhaltens an.
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