Neue Regelungen für auslaufende Erbbauverträge

19.05.2017

In ihrer gestrigen (18.5.) Sitzung hat die Lübecker Bürgerschaft wesentliche Änderungen für die Verlängerung auslaufender Erbbauverträge beschlossen. Dazu sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Ulrich Krause:

„Der heutige Beschluss ist das Ergebnis zahlreicher Gesprächs- und Verhandlungsrunden zwischen Vertretern der in der Bürgerschaft vertretenen Faktionen mit Angehörigen der Erbbau-Initiative, dem Siedlerbund und anderen. Das Ergebnis stellt einen Spagat zwischen den Interessen der Stadt an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung städtischen Grundvermögens und dem Interesse der Erbbauberechtigten an einer lediglich moderaten Erhöhung des Erbbauzinses da. Wir denken, mit dem Kompromiss eine vertretbare und beiden Interessen gerecht werdende Lösung gefunden zu haben.

Für die CDU-Fraktion halten wir auch an der Idee einer Sonderverkaufsaktion fest. Wir hätten diese gern mit in den Antrag aufgenommen, mussten uns aber der Einsicht beugen, dass diese derzeit nicht mehrheitsfähig ist, wie die deutliche Ablehnung unseres entsprechenden Antrages in der Novembersitzung gezeigt hat. Dennoch werden wir als CDU weiterhin versuchen, eine Mehrheit für eine solche befristete Sonderverkaufsaktion mit erheblichen Preisnachlässen zustande zu bringen.“