„Übergesetzliche Schutzmaßnahmen“ für Strecke Lübeck Bad Kleinen

24.05.2019

Im Zusammenhang mit der geplanten festen Fehmarnbeltquerung sucht die Verwaltung das Gespräch mit der Bahn und der Berliner Politik, um entlang der Bahnstrecke auf Lübecker Gebiet für die Bürger Schutzmaßnahmen zu erreichen, die über die gesetzlichen Minimalanforderungen hinausgehen.

Hierzu Bernhard Simon, CDU-Bürgerschaftsmitglied für den Lübecker Süden: „Ich begrüße die Aktivitäten der Verwaltung für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecken im Lübecker Stadtgebiet.

Allerdings darf hierbei der Lübecker Süden nicht vergessen werden. Der Ausbau der Bahnstrecke Lübeck – Bad Kleinen wird in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren geregelt. Wesentliches Ziel des Ausbaus ist es, zusätzliche Güterverkehre aufzunehmen und so die Bahntrasse nach Hamburg zu entlasten. Als CDU fordern wir, dass hier in gleicher Weise wie direkt an der Fehmarntrasse mehr als nur der gesetzliche vorgeschriebene Lärmschutz für die Lübecker Bürger geschaffen wird. Wir erwarten von der Verwaltung, dass auch hier um „Übergesetzliche Schutzmaßnahmen“ gekämpft wird“.

Und auch die Prüfung einer kreuzungsfreien Querung der Bahnstrecke an der Ratzeburger Allee ist für das CDU-Bürgerschaftsmitglied noch nicht zu den Akten gelegt. Für Bernhard Simon ist klar: „Bei diesem Thema geht es nicht in erster Linie um städtebauliche Gesichtspunkte. Es geht darum, dass 10.000 Bürger sowie Patienten, Mitarbeiter und Besucher des UKSH nicht vom Rest der Stadt abgeschnitten sind. Denn, wenn die Bahnschranken bedingt durch die Passage langer Güterzüge extrem lange geschlossen sind, bilden sich auf der Straße lange Rückstaus, die sich später nur zögerlich abbauen.

Minimale Verbesserungen bei der Zugsteuerung – wie derzeit im Gespräch - sind zu wenig für die Bürger im Süden Lübecks und für das UKSH. Wir müssen im Gespräch mit der Bahn die perfekte Lösung anstreben. Wer nur eine „kleine Lösung“ bestellt, wird auch nur eine B-Lösung erhalten.“