Politik muss bei der Neugestaltung der Parkgebühren beteiligt werden

08.05.2025

Ab dem 01.06.2025 will der Bürgermeister neue Parkgebühren in Kraft setzen, sie sollen nahezu verdreifacht werden – von in weiten Bereichen geltenden 1,20 auf bis zu 3,00 Euro/Stunde (3,20 in Travemünde). Zusätzlich soll es weitere Änderungen geben, z. B. Zonen mit unterschiedlichen Höhen beim Parkentgelt. Der Bürgermeister beruft sich auf seine „Alleinkompetenz im Rahmen der Pflichtaufgaben nach Weisung“, da es um „straßenverkehrsrechtliche Zielsetzungen“ gehe. Die geplanten Änderungen seien der Bürgerschaft lediglich vorab vorzulegen. Die Bürgerschaft könne sich zur Sache äußern, hätte jedoch kein Vetorecht.
Die CDU-Fraktion kritisiert scharf den eingeschlagenen Weg von Bürgermeister und Verwaltung, gravierende Änderungen in der Stadtverordnung über Parkgebühren „durchzudrücken“, indem die Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Lübecker Bürgerschaft mit formalrechtlichen Begründungen ausgeschlossen werden sollen.
Hierzu erklären Christopher Lötsch, Vorsitzender der CDU-Fraktion und Bernhard Simon, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher: „Wir erkennen ausdrücklich an, dass die Verwaltung die Arbeitsaufträge der Bürgerschaft aufgegriffen hat, nach denen die „Parkgebühren“ evaluiert werden sollten. Die vorzulegenden Ergebnisse sollten dann die Grundlage für politische Beschlüsse zur Aktualisierung der Lübecker Regelungen bei den Parkgebühren sein.
Die beabsichtigten Veränderungen gehen weit über „straßenverkehrsrechtliche Änderungen“ hinaus. Weitergehende Effekte anzustreben, zu definieren und die Umsetzung von Maßnahmen zu beschließen sind ausdrücklich Rechte und Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, also der Lübecker Bürgerschaft. Exemplarisch seien hier genannt:
• Die neue Schaffung von Parkzonen (Grundsatzentscheidung, räumliche Abgrenzung, Bewertung der Parkplätze etc.), auch im Zusammenhang mit Stadt- und Raumplanung.
• Veränderung der Nutzung von Verkehrsträgern (z. B. hin zum ÖPNV): Hineinzwingen (Push-Maßnahmen) oder mit guten Angeboten überzeugen (Pull-Maßnahmen). Angestrebte ökologische Zielsetzungen.
• Bewertung und Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Umfeld (z.B. auf Handel und Dienstleistungen in der Innenstadt).
• Angestrebte finanzielle/ haushalterische Effekte definieren und berücksichtigen.
Hier handelt es sich um elementare Rechte der Mitwirkung und Gestaltung durch die kommunale Selbstverwaltung! Zudem schadet die geplante Höhe der Anhebung der Parkgebühren dem Lübecker Einzelhandel.
Wir fordern den Bürgermeister daher auf, umgehend diese Rechte der Lübecker Bürgerschaft anzuerkennen.
Eine konstruktive Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik ist die Basis unserer Demokratie und dient dem Wohle der Menschen in unserer Stadt.“