Neue Parkgebühren: Nicht ohne Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik

22.05.2025

„Die vom Bürgermeister vorgesehene Erhöhung der Parkgebühren sprengt das Akzeptable.“ erklärt Christopher Lötsch, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion.
Weiterhin wird durch das Vorgehen die Bürgerschaft um ihre Rechte der Mitwirkung und Gestaltung beraubt. Grundliegende Rechte sind es z. B., über folgende Dinge zu entscheiden:
- Finanzielle Auswirkungen von Beschlüssen inkl. der Angemessenheit von Preisanpassungen
- Stadt- und raumplanerische Auswirkungen von Maßnahmen, Umweltpolitische Zielsetzungen und die Maßnahmen zu deren Erreichung
- Bewertung / Berücksichtigung von wirtschaftlichen Auswirkungen geplanter Maßnahmen auf das städtische Umfeld, z. B. auf Handel und Dienstleistungen in der Innenstadt
Die CDU-Fraktion der Lübecker Bürgerschaft zeigt sich besorgt über die Art und Weise, wie die Verwaltung die neue Stadtverordnung zu den Parkgebühren zum 1. Juni einführen will.
Statt Transparenz und Beteiligung der Bürgerschaft habe es einseitiges Verwaltungshandeln gegeben - mit bislang ungeklärten finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
„Die Bürgerschaft ist kein Statist, sie ist das demokratisch legitimierte Organ dieser Stadt. Eine solch weitreichende Maßnahme darf nicht einfach durchgewunken werden, ohne dass die Bürgerschaft genau weiß, welche Auswirkungen sie auf Haushalt und Stadtgesellschaft hat. Unser aller Ziel sollte es doch sein, dass Verwaltung und Politik konstruktiv zusammenarbeiten“, erklärt Dr. Ulrich Brock, baupolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
„Wir sind nicht gegen eine moderate Erhöhung der Parkgebühren. Aber wir wünschen uns einen detaillierten Finanzbericht, der der Bürgerschaft offenlegt, welche Einnahmeveränderungen durch die neue Verordnung im Vergleich zur alten Regelung zu erwarten sind. Diese Gegenüberstellung soll auf Jahresbasis erfolgen und getrennt für den Gesamtkonzern Hansestadt Lübeck ("Konzern HL"), die KWL GmbH und den Kernhaushalt der Hansestadt Lübeck ausgewiesen werden. Zudem erwarten wir eine rechtliche Bewertung durch die Kommunalaufsicht Schleswig-Holstein, ob die Vorgehensweise der Verwaltung zulässig ist.
Dabei sind zwei Fragen zu klären:
- Handelt es sich bei der Umsetzung um ein "Handeln nach Weisung", das so ausgewogen ist, dass die kommunale Selbstverwaltung kein Mitspracherecht hat?
- Oder sind die Änderungen so umfassend, dass die Bürgerschaft zwingend mitentscheiden muss?
Bis zur Beantwortung dieser Fragen sollte die Umsetzung der neuen Stadtverordnung ausgesetzt werden“, so Bernhard Simon, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion.“