Alle derzeitigen sowie zukünftigen Erbbauberechtigten können dank CDU, Grünen und FDP zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 ihr Erbbaurechtsgrundstück von der Hansestadt erwerben. Ein dementsprechender interfraktioneller Antrag wurde in der Haushaltssitzung am 6. November beschlossen.
Christopher Lötsch, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, erklärt hierzu: „Die befristete Aussetzung der Sperrfrist ist ein pragmatischer und fairer Schritt, der den Erbbauberechtigten mehr Flexibilität verschafft und ihnen die Möglichkeit eröffnet, über den Erwerb ihres Grundstücks selbstbestimmt zu entscheiden. Gerade in Zeiten steigender Bau- und Finanzierungskosten ist die Chance auf dauerhafte Planungssicherheit ein wichtiges Signal.“
Durch die Aussetzung der bisherigen 15-Jahres-Sperrfrist wird es Erbbauberechtigten ermöglicht, deutlich früher Eigentum zu bilden und langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen.
„Viele Menschen wollen ihren Wohnort dauerhaft absichern oder Modernisierungen vornehmen. Der Grundstückskauf kann dabei ein zentraler Baustein sein. Mit der nun beschlossenen Regelung wird ein zeitlich klar umrissener Rahmen dafür geschaffen“, so Lötsch.
Der Kaufpreis der Grundstücke wird auf Basis der Bodenrichtwertkarte 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck ermittelt. Die Werte werden Anfang 2026 veröffentlicht und stehen voraussichtlich ab Februar als Grundlage für individuelle Kaufpreisangebote zur Verfügung. Lötsch betont: „Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten und darauf achten, dass sowohl Transparenz als auch zügige Bearbeitung gewährleistet bleiben. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Lübeckerinnen und Lübecker von dieser Möglichkeit profitieren können“, so Lötsch.
Bernhard Simon, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, fasst abschließend zusammen: „Mit dem Verkauf von Erbbaurechten sowie einiger weiterer Immobilien finanzieren wir den Beginn von Sanierung und Erweiterung einiger zusätzlicher Schulen in 2026, z. B. der Schule Grönauer Baum und der Schule am Meer. Diese zusätzlichen Schulbauten hätten wir sonst nicht starten können. Gleichzeitig gibt es Erbbauberechtigte, die gerne auch das Eigentum an dem Grundstück erwerben wollen, auf dem ihre Immobilie steht. Auch wenn eine Finanzierung zur Zeit etwas teurer ist als der zu zahlende Erbbauzins: ein Erbbauzins ist ewig zu zahlen, die Kosten der Finanzierung entfallen nach Tilgung von Darlehen. So wird das Wohnen in den eigenen Wänden in späteren Zeiten deutlich günstiger. Und auch wenn man sich im Alter eine kleinere Wohnung suchen möchte, ist der mögliche Verkauf einer Bestandsimmobilie meistens einfacher, wenn Eigenland die Grundlage ist. Es gibt also viele Gewinner bei dieser zeitlich zunächst auf 2026 begrenzten Aktion – das ist pragmatische Politik zum Wohle der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.“

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